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Was ist eine Vorsorge- und / oder Bank-Vollmacht wert ?
Bei der Kreissparkasse Heinsberg NICHTS !!!
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Am 28.01.2020 ist meine Ehefrau verstorben.
Im März 2020 war ich in der Kreissparkasse Heinsberg Filiale Wegberg um ihre Konten aufzulösen und das Bankschließfach zu kündigen.
Ich hatte ja eine Vorsorge-Vollmacht, zusätzlich eine Konto-Vollmacht
und eine Sterbeurkunde; mit diesen Unterlagen sollte das ja wohl kein Problem sein.
Weit gefehlt, eine Mitarbeiterin der Kreissparkasse kopierte die Unterlagen und erklärte mir dann, daß ich einen Erbschein benötige.
Was das Bankschließfach betrifft, es ist leer, weil ich als Letzter an dem Schließfach war und es geleert habe. Das ich als Letzter da war, ist in der
Schließfach-Zutrittsliste nachzulesen, aber das hat niemand interessiert. Die Kreissparkasse wisse ja nicht, ob das Schließfach wirklich leer sei, so die Argumentation.
Ich habe dann darum gebeten mit mir zusammen das Schließfach zu sichten. Das ginge aus datenschutzrechlichen Gründen nicht, so die Begründung.
Kündigung eines leeren Bankschließfachs nur mit Erbschein ! Gibt es so was ? Ja, bei der Kreissparkasse Heinsberg.
Ich konnte mir nicht vorstellen, daß Mitarbeiter oder Sachbearbeiter einer Sparkasse einem zusätzlich zur Trauer so viele Steine in den Weg legen.
Und jetzt weiß ich auch, daß viele solcher Menschen das kleine bißchen Macht, über das sie verfügen, voll ausspielen und einen spüren lassen.
Was mich wieder an den Ausspruch erinnert: "Es gibt keine schlechten Menschen, es gibt nur gute Menschen, die schlechtes tun".
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Ein Erbschein dauert viele Wochen bis Monate und ist mit hohen Kosten verbunden. Deshalb habe ich eine andere Möglichkeit gesucht, die Abwicklung zu beschleunigen.
Schließlich wollte ich auch schnell retten, was noch zu retten ist, denn meine Stieftochter hatte bereits heimlich Konto und Schließfach, sowie zuhause
deponiertes Geld vor dem Ableben meiner Frau rechtswidrig an sich genommen, summa summarum 89.000,- €.
Das Sparbuch hatte sie nicht gefunden.
Da eine gütliche Einigung nicht möglich war, wurde dieser Erbstreit vor dem Landgericht ausgetragen und am 06.07.2023 zu
meinen Gunsten entschieden: es sind 40.000,- € zurück zu geben.
Den Rechtsstreit hatte ich in allen Gesprächen immer wieder betont; es interessierte niemenaden.
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Ein Schreiben vom Nachlassgericht kam mir gerade Recht. Dort mußte ich alle Erben angeben.
Eine Testamenteröffnung, die ich bereits am 17.03.2020 erhalten hatte, schien mir jetzt ebenfalls wichtig. Es wurde niemand zu diesem Termin geladen.
Im Anhang befand sich der Erbvertrag zwischen meiner verstorbenen Frau und ihrem ersten Ehemann. Die Ehe war seit 22.03.2013 geschieden und der Ehemann
am 13.04.2016 verstorben. Der Erbvertrag war somit ungültig.
Mit diesen beiden Schreiben bin ich wieder zur Zweigstelle.
Ein anderer Mitarbeiter war nun für mich zuständig und ich mußte alles noch einmal erklären. Weitere Unterlagen wurden kopiert und .... ich benötige nach wie
vor einen Erbschein.
Bei einem weiteren Besuch mit neuen Unterlagen war ein Azubi für mich zuständig. Dieser suchte während dem Gespräch mehrmals ein Büro auf, um sich jeweils
neue Instruktionen zu holen. Wieder alles neu erklärt. Ergebnis .... Erbschein.
Ich habe mit dem Filialleiter telefoniert .... Erbschein.
Meine Vollmachten und anderen Unterlagen interessieren also niemand und in die Zutrittsliste vom Schließfach wollte auch niemand reinschauen.
Das ist doch reine Willkür, oder sehe ich da was falsch ?
Was bleibt ? Ein Ombudsmann für Banken. Den habe ich dann angeschrieben und den Sachverhalt geschildert.
Dann wieder warten .... warten .... warten.
Warten mußte ich auch auf den Erbschein; Antrag gestellt am 09.12.2022, Erbschein erhalten am 06.04.2023.
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Nach 5 Monaten kam eine Antwort: vom Ombudsmann .... Entschuldigung, wir sind nicht zuständig, der Antrag
wird weitergeleitet.
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Jetzt mußte ich allerdings nicht mehr 5 Monate, sondern nur etwas über einen Monat warten, bis eine Stellungnahme
von der KSK kam.
Was ich mir hier u.A. vorwerfen lassen muß:
.... die Kreissparkasse nicht zweifelsfrei weiss, wie es der Verstorbenen zum Zeitpunkt der Vollmachterteilung ging und ob sie geschäftsfähig war
.... ich durch meine Verfügung allein zu meinen Gunsten die Vollmacht missbrauchen würde
....
Hallo, geht's noch, jetzt bin ich auch noch ein Betrüger ???
So geht man bei der Kreissparkasse Heinsberg mit Hinterbliebenen um, die Vollmacht haben.
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Ich bin hier der Betrogene ! 40.000,- € wurden unterschlagen und noch habe ich, selbst mit Urteil, nichts zurück.
Und die Kreissparkasse hat kräftig vom gesperrten Konto und leerem Schließfach meiner verstorbenen Ehefrau abkassiert:
11 + 12 + 12 = 35 Monate * 9,50 € = 332,50 € monatliche Kontogebühren plus
4 Jahre * 90,- € = 360,- € jährliche Miete für ein leeres Schließfach macht zusammen 692,50 € !!!
Ein Schelm, der jetzt schlechtes denkt.
Da habe ich ja noch richtig Glück, daß das Geld vom Girokonto nun auf das Sparbuch übertragen wurde.
Ab nun fallen wenigstens die Gebühren für die Kontoführung weg. Das hätte der Kreissparkasse vielleicht etwas früher einfallen können ?
Für das leere Bankschließfach werden allerdings nächstes Jahr wieder 90,- € vom Sparbuch abgebucht.
Auf den Schlichtungs-Vorschlag habe ich nicht weiter reagiert.
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Aber es ging ja noch weiter.
Dann meldete sich ein anderer Mitarbeiter der KSK telefonisch, mit dem ich dann weiteren Schriftverkehr per eMail hatte.
Nach Erhalt des Erbscheins hatte ich mit ihm ein persönliches Gespräch. Die Bedingung mit dem Erbschein war ja erfüllt.
Das reichte aber immer noch nicht. Jetzt sollten alle 3 Erben noch unterschreiben !!!
Die Stiefkinder unterschreiben ??? Mitten in einem Erbstreit vor dem Landgericht ???
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Dieser Mitarbeiter war allerdings auch nur eine Zeit lang für mich zuständig, bis sich der nächste (Nummer 6) per eMail meldete.
Mit ihm einigte ich mich auf das Abwarten des Urteils beim Landgericht.
Das Urteil war zu meinen Gunsten gesprochen und ich dachte, endlich kann ich Konto und Schließfach auflösen.
Und wieder weit gefehlt. Nächste Bedingung: "In dem Urteil steht zwar drin, daß 40.000,- € zurück gezahlt werden müssen, aber nicht, was mit den etwas über
6.000,- € auf dem Sparkonto der Kreissparkasse passieren soll" ???
Was nun ? Auch hier wieder gerichtlich vorgehen ?
Mir fehlen einfach die Worte. Damit bin ich wieder ein Stück weit mehr nach rechts abgebogen. Wen wundert's.
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Faszit: wer ein Konto, Sparbuch oder Schließfach bei der Kreissparkasse Heinsberg hat und über Vollmachten verfügt, sollte sich drauf einstellen,
wenn es zu einer Erbschaft kommt und Ärger gibt, dann gibt es mit der KSK noch mehr Ärger.
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