| Mein Erbstreit XXL Teil 1 ..... Teil 2
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Sind sie schon einmal betrogen worden ?
Haben oder hatten sie bereits einen Erbstreit oder kennen sie Familien, wo es einen Erbstreit gibt oder gab ?
Können sie sich vorstellen, daß sie von Mitgliedern der eigenen Familie "über den Tisch gezogen" werden ?
Von ihren (Stief-)Kindern ?
Ich hätte es auch nicht geglaubt, aber: man wird so alt wie 'ne Kuh und lernt immer noch dazu.
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| Die Vorgeschichte
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Nach einem Aufenthalt in einer Klinik für Pneumologie kam für meine verstorbene Frau am 22.05.2019 die erschütternde Diagnose:
Zentrales kleinzelliges Bronchialkarzenom 4,5 cm links, mit Lebermetastasen, UICC Stadium IVb,
Lebenserwartung: wenige Monate.
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Eine vorgeschlagene Chemotherapie haben wir und ihre beiden Kinder einstimmig abgelehnt.
Es gab sofort einen Termin bei einem Alternativarzt in Essen. Die Behandlung mit vielen überwiegend natürlichen und bekannten Arzneimitteln hatte
nach 2 Wochen so gut angeschlagen, daß wir noch vieles gemeinsam unternehmen konnten.
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Damit die Kinder im "Falle des Falles" nicht bestimmen können, was mit meiner Frau geschieht, haben wir am 14.06.2019 heimlich geheiratet.
Einen Heiratsantrag hatte ich ihr bereits im April 2019, also vor der Diagnose gemacht.
Heimlich deshalb, weil: meine Frau hatte eine Renten-/Lebensversicheung, von der im Todesfall über 80.000 Euro ausgezahlt werden.
Die Bezugsberechtigung sollte noch von ihrer Tochter auf mich geändert werden. Die Versicherung war allerdings sehr kulant und hatte die
Versicherungssumme aufgrund der ärztlichen Diagnose im August 2019 auf das Konto meiner Frau überwiesen.
Am 27.08.2019 hatte sie 20.000 Euro bar abgehoben und mir übergeben. Es sollte ihr Anteil an den bisher von mir geleisteten Kosten unserer
gemeinsamen Reisen von über 40.000 Euro sein (Reisekosten-Liste); sie wollte sich nicht von mir
"aushalten" lassen.
Dieses Geld wurde in einem Bankschließfach zu meinem anderen Bargeld deponiert. Das Schließfach hatte meine Frau 2014 angemietet und
mir seit Anfang 2017 zur alleinigen Verfügung überlassen. Die Mietkosten für das Schließfach habe ich ihr erstattet.
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Unsere weiteren Reisen begannen einen Tag nach der heimlichen Hochzeit zuerst in ein Romantik-Hotel an der Mosel.
Dann ging es u.A. zum Bodensee, auf die Blumeninsel Mainau, anschließend zum Gardasee, nach Vlissingen an die Nordsee, ....
Es war noch eine Mittelmeer-Reise auf der MS Deutschland und eine Schiffs-Reise nach Skandinavien geplant. Dafür hatte meine Frau am 02.10.2019
weitere 20.000 Euro Bargeld von ihrem Konto abgehoben und zuhause zu ihrem anderen Bargeld in einem Versteck deponiert.
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Im Dezember war eine Reise mit ihren Kindern und dem Enkelkind geplant.
Am 05.12.2019 ging der Flug erst nach Bangkok und wenige Tage später nach Phuket.
Diese Reise hatte meine Frau physisch und psychisch sehr mitgenommen. Die Erwartungen über einen "gemeinsamen" Urlaub mit ihren Kindern waren wohl etwas zu hoch
und die Unternehmungen überwiegend im Transport-Rollstuhl zu anstrengend.
Es ging ihr gesundheitlich jeden Tag schlechter.
Die Reservierung für eine Sylvesterfeier in der Burg Wegberg mußten wir stornieren.
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Ab 08.01.2020 wurde sie zuhause paliativ behandelt. Ich habe weiterhin die vielen erforderlichen Arzneien laut Medikation
zubereitet und sie bis zum letzten Atemzug zuhause versorgt und gepflegt.
Sie verstarb am 28.01.2020.
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| Einige unserer Reisen 2017 .... 2019
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Benidorm Spanien
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Coté Azur Frankreich
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Dana Beach Hurghada Ägypten
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Donau Budapest
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| Heimlich und hinter meinem Rücken
| Nach Beginn der Paliativ-Versorgung wurde beschlossen, daß ich eine Patientenverfügung, Generalvollmacht und Bankvollmacht für meine Frau vorbereite.
Nach Durchsicht und Überprüfung von allen erfolgte die Unterzeichnung am 16.01.2020 im Beisein ihrer Tochter.
Bei dieser Gelegenheit gab meine Frau bekannt, daß ihre Renten-/Lebens-Versicherung ausgezahlt wurde.
Sodann offenbarte sie, daß sie mit mir verheiratet ist. Diese Überraschung war gelungen, wurden für die Tochter aus den über 80.000 Euro als
Bezugsberechtigte nun nach Erbrecht ohne Testament nur noch ca. 20.000 Euro. Entsprechend hielt sich die Begeisterung in Grenzen.
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Was dann ablief, geschah alles heimlich hinter meinem Rücken.
Für die Heimlichkeiten wurden Momente genutzt, in denen ich kurze Zeit abwesend war, z.B. zum Einkaufen.
Am 21.01.2020 erklärte mir meine Stieftochter nachmittags, daß sie zwei mal am Bank-Schließfach war, erst 25.000 Euro entnommen und dann 5.000 Euro wieder
zurück gebracht habe.
Sie hatte nicht nur 20.000 Euro aus dem Schließfach entwendet, sie hatte auch, wie sich später herausstellte, 40.000 Euro mit ihrer Giro-Karte, die
sie vor langer Zeit "für den Fall" von ihrer Mutter bekommen hatte, vom Konto abgehoben. Schließlich noch das versteckte Bargeld zuhause,
nämlich die 20.000 Euro, die ihre Mutter zuletzt für die geplanten Seereisen abgehoben hatte und last but not least weiteres Geld in einem
weißen Briefumschlag, was sie nach ihrer Zählung mit 9.000,- Euro und dem Datum 16.01. auf dem Umschlag notierte.
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Summa summarum hatte sie also 89.000 Euro ohne Absprache unrechtmäßig an sich genommen.
Sie habe auf Bitten der Mutter alle Gelder in 3 Briefumschläge aufgeteilt und im Schlafzimmer versteckt.
Nach meinem Einspruch, daß das Geld aus dem Schließfach mir gehöre, fragte sie: "Kannst du das belegen ?"; meine Antwort: "Das kann ich natürlich nicht".
Um keinen Streit in Gegenwart meiner Frau aufkommen zu lassen, habe ich diese Sache erst einmal auf sich beruhen lassen.
Meine Frau war ohnehin kaum ansprechbar. Die Tochter hatte ihr an dem Tag bereits um 6:30, 13:00 und 17:30 Uhr je 1 Tablette Tavor verabreicht. Als ich das
mitbekommen habe, sollte sie mir erklären, warum sie das gemacht hat, die Tavor-Tabletten seien nur für den äußersten Notfall, falls ihre Mutter schwer Luft
bekommt und dabei nicht in Panik gerät. Sie erklärte mir, daß ihre Mutter sehr unruhig gewesen sei und sie glaubte, daß es sich um leichte
Beruhigungstabletten handele. Zum Beruhigen und gegen Schmerzen waren andere Medikamente und Spritzen hinterlegt.
Die Paliativ-Betreuerin erklärte uns am nächsten morgendlichen Besuch, daß meine Frau nach Einnahme von 3 x Tavor für ca. 72 Stunden nicht mehr
ansprechbar ist. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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Am 28.01.2020 verstarb meine Frau zuhause.
Zwei Tage nach dem Tod war mein Sohn zu Besuch, Stieftochter und Stiefsohn kamen dazu. Wir haben zusammen in einem Cafe eine Verabschiedungsfeier organisiert.
Anschließend gingen wir wieder zu mir. Die Stieftochter holte aus dem Schlafzimmer zwei braune Briefumschläge, die ca. 15 mm dick und größer als DIN A4 waren
und einen braunen DIN A5 Briefumschlag aus dem Versteck und übergab den kleineren an mich und einen großen an ihren
Bruder. Den zweiten großen Umschlag behielt sie für sich.
Die beiden großen Umschläge waren so bemessen, daß jeweils 2 Reihen á 4 Bündel 50-Euro-Scheine hinein paßten, macht 40.000 Euro.
Meinen Umschlag wollte ich erst in Ruhe öffnen, wenn ich alleine bin.
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| Auch hier waren wir in Urlaub
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Monte Pego Spanien
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Mauritius und Seychellen
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Malcesine Gardasee Italien
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Bangkok Thailand
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| Die große Überraschung
| Als ich alleine war habe ich meinen braunen Umschlag geöffnet. Die Überraschung war nicht schlecht, ganze 9.000 Euro befanden sich darin ?
9.000 Euro von insgesamt 89.000 Euro ? Was hatte die Stieftochter denn gedacht, wie das Geld aufgeteilt wird ? Was war denn die Bitte der Mutter ?
Nach dem "tollen" Thailand-Urlaub wollte meine Frau ihre Kinder eigentlich enterben, was natürlich nicht so ohne weiteres geht.
Bei meiner Frau nachfragen, wie die Aufteilung des Nachlasses gewünscht war, ging ja nicht mehr, sie war verstorben. Der Zeitpunkt der Geld-Übergabe
war also sehr gut gewählt ! Alle Achtung !
Mit einer WhatsApp-Nachricht an meine Stieftochter (siehe rechts) habe ich später versucht, einen Kompromiss zu finden; ohne Erfolg, ich wurde dann blockiert.
Ihr Bruder antwortete auf Nachfrage, er könne mir nicht helfen, er habe nur gemacht, was seine Schwester ihm gesagt habe.
Ein Cafe hatte für eine Verabschiedungsfeier mit 25 Personen und der Urne meiner verstorbenen Frau als geschlossene Gesellschaft die Lokalität reserviert.
Nach einigen Streitigkeiten hatte meine Stieftochter die Urne beim Beerdigungsinstitut abgeholt. Sie mußte dort ein Formular unterzeichnen, daß diese
nach Holland überführt wird.
Einen Tag vor der Feier hatte die Familie meiner verstorbenen Frau ihr Erscheinen kurzfristig abgesagt; sie wollten lieber im kleinen Kreis zuhause feiern.
Die Urne sollte im Garten der Stieftochter auf einem runden Steinaltar, den sie selber aufgebaut und mir ein Foto geschickt hatte, beigesetzt werden.
Der klare Wunsch meiner Frau war eine See-Bestattung in Holland, entweder an der Nordsee oder am Veerse-Meer, wo sie viele Jahre verbracht hatte.
Die Feier fand also ohne Urne und ohne Familie statt.
Es war eine sehr schöne Verabschiedungsfeier im Kreise der besten Freunde und Bekannten meiner verstorbenen Frau.
Am 18.02.2020 lag ein Einwurfeinschreiben von einem Rechtsanwalt für Erbrecht im Briefkasten,
in dem u.A. stand: "Weitere Korrespondenz wollen Sie bitte ausschließlich mit uns führen."
Es blieb mir also nichts anderes übrig, als den Rechtsweg einzuschlagen.
| WhatsApp-Nachricht an meine Stieftochter:
Hallo Xxxxxx, von wem auch immer der Wunsch kam, das Geld so aufzuteilen, wie du es aufgeteilt hast, wird sicher nicht mehr aufgeklärt werden.
Daß es so hinter meinem Rücken geschehen ist, macht mich besonders traurig und ich fühle mich hintergangen. Um Mutter trauern kann ich nicht mehr, daß wurde mir mit dieser und den weiteren Aktionen genommen.
Da Mutter noch auf dem Sterbebett mir gegenüber eine gerechte Aufteilung ohne Streit gewünscht hat, biete ich euch an dieser Stelle noch einmal an, die Aufteilung auf je 1/3 zu korrigieren.
Sollte es ein Testament geben, möchte ich dieses in Kopie bekommen.
Gibt es kein Testament, möchte ich, daß mir bis kommenden Sonntag Abend die Differenz von 16.000 € übergeben wird. Dann werde ich die Sache auf sich beruhen lassen.
Ansonsten bleibt mir nur der Rechtsweg, um mein Erbrecht durchzusetzen. Der Schmuck und das Sparbuch werden dann mit einbezogen.
Ihr habt genug Zeit, um euch zu informieren und alles zu überdenken.
Desweiteren hätte ich gerne eine Auflistung von Dingen, die ihr gerne haben möchtet. Sofern ihr nichts dagegen habt werde ich die Kleidung an eine karitative Einrichtung übergeben.
Die Möbel werde ich innerhalb der nächsten drei Monate zur Abholung vorbereiten, wobei auch vorher Gegenstände wie Bilder, Deko, usw. abgeholt werden können.
Daß Xxxx mich als Erbschleicher betitelt hat und mich körperlich angreifen wollte (Xxxxx hat ihn zurück gehalten), werde ich beim nächsten Vorfall nicht mehr auf sich beruhen lassen.
Ich hoffe, ihr trefft die richtigen Entscheidungen.
Viele Grüße Karl-Heinz
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Die Zusage der Stiefkinder, daß ich die Möbel meiner verstorbenen Frau behalten dürfe, so lange ich hier wohne, hielt genau 4 Monate; dann
kam vom Ehemann meiner Stieftochter eine Liste mit der Aufstellung über Möbel und Einrichtungsgegenstände.
Es ist der Sohn eines nach Deutschland emigrierten Holländers, der mit meiner Frau verheiratet war und im Oktober 2014 verstarb.
Dieser hatte Anfang 2014 die Wohnung komplett neu eingerichtet. In seinem Testament wünschte er die Anwendung holländischen Erbrechts und hatte meine Frau zur
Nachlaßverwalterin bestimmt. Somit glaubte der Ehemann der Stieftochter, daß ihm das gesamte Inventar nach dem Tod meiner Frau als Vor-/Nacherbe zustehe.
Da ich die Wohnung nach meinem Geschmack einrichten wollte, aber nicht wußte, was ich mit dem vorhandenen Mobiliar mache, kam mir diese Liste
eigentlich ganz recht. Einige Möbel und Gegenstände wie TV, Waschmaschine, Trockner, Schlafzimmerschränke, etc. habe ich behalten.
Nach Abholung der meisten Sachen konnte ich die Wohnung komplett renovieren und neu einrichten (siehe Fotos).
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| Die Wohnung vor und nach der Abholung der meisten Einrichtungsgegenstände
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| Der Rechtsweg
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Mein erster Anwalt war als Mediator tätig, der Erbstreit sollte möglichst wenig Kosten verursachen (1. Vergleichs-Angebot).
Eine Einigung blieb allerdings aus.
Der zweite Anwalt hatte auch versucht, den Erbstreit ohne Gericht beizulegen (2. Vergleichs-Angebot); ebenfalls erfolglos.
Daraufhin wurde nach einigen Rücksprachen eine Klageschrift erstellt und beim Langericht Mönchengladbach eingereicht.
Mit einer prozessleitenden Verfügung wurde die Gegenseite aufgefordert, innerhalb 2 Wochen Verteidungsbereitschaft anzuzeigen und innerhalb von weiteren 2
Wochen schriftlich auf die Klage zu erwidern.
Es wurde zwar Widerspruch gegen die Klage eingelegt, jedoch keine Widerspruchsbegründung abgegeben.
Dann wurde der erste Gerichtstermin bekannt gegeben.
Dieser wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen des gegnerischen Anwalts verschoben, unter der Prämisse,
daß innerhalb von 4 Wochen ein aktzeptabler Vergleichsvorschlag unterbreitet wird.
Als die Frist ohne Vergleichsvorschlag verstrichen war, wurde eine neue Frist gesetzt.
Am 28.11.2022 kam eine Entschuldigung dafür, daß der Vergleichsvorschlag nicht herausgegangen war; er lag der
Entschuldigung bei.
Im Wesentlichen steht in dem Vergleichsvorschlag:
... dass sie sich ganz entschieden gegen die Behauptung verwahrt, sie habe dem Nachlass 89.000,00 EUR entnommen.
... Unsere Mandantin ist ausweislich der anliegenden Belege in keinster Weise leistungsfähig.
Was für ein toller Vergleichsvorschlag !
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Am 06.07.2023 wurde vom Landgericht Mönchengladbach ein Schlussurteil gesprochen.
Widerspruch wurde nicht eingelegt, so daß das Urteil rechtskräftig ist.
Nun wird erst einmal eine vollstreckbare Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk von meinem Anwalt beantragt.
Zusätzlich werden alle Kosten der von der Gegenseite zu erstattenden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten in einem gesonderten Kostenfestsetzungsbeschluß
festgelegt und von der Gegenseite eingefordert.
Da kommt mittlerweile ein ganz schönes Sümmchen zusammen:
Urteil 40.000,00 € + 5% Zinsen seit 13.02.2022 = 3.000,00 € + Gerichtskosten 1.689,00 € + mein Rechtsanwalt 4.255,44 €
macht zusammen 48.944,44 € plus den eigenen Rechtsanwalt.
Macht bisher über 50.000,00 €. Jedes Jahr kommen über 2.000,00 € Zinsen und Zinseszinsen dazu.
Hätte man doch besser mein damaliges Angebot von 20.000,00 € angenommen.
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Wenn "nichts zu holen" sein sollte, werde ich strafrechtlich gegen die Stiefkinder vorgehen und Anzeige wegen Diebstahl und Unterschlagung erstatten.
Über den Verbleib von Vermögen, Geldern und BitCoins werde ich zur Aufdeckung bestimmte Maßnahmen einleiten.
Außerdem ziehe ich dann noch einen Verkauf der "Schulden" an ein ausländisches Inkassounternehmen in Betracht. Das bringt mir zwar nur einen kleinen
Teil des mir zugesprochenen Geldes zurück, aber die regelmäßigen Besuche zur Eintreibung würden mich ganz besonders erfreuen.
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| Viele offene Fragen
| Es gibt viele offene Fragen, die sicher nicht alle beantwortet werden.
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- Was bringt Stiefkinder dazu, den Stiefvater, der ihre krebskranke Mutter zuhause bis zuletzt versorgt und gepflegt hat, so über den Tisch zu ziehen ?
- Hat da niemand ein schlechtes Gewissen ?
- Warum wurde das alles heimlich hinter meinem Rücken gemacht ?
- Warum erfolgte die Geldübergabe erst nach dem Tod meiner Frau ?
- Wo sind die 40.000 Euro der Stieftochter und die des Stiefsohns geblieben ?
- Wenn schon nach dem Versäumnis-Urteil Einspruch mit der Begründung einer Vor-/Nacherbschaft eingelegt wird, warum hat man bei meinem Antrag für
einen Erbschein keinen Einspruch eingelegt ?
- Warum wird behauptet, dem Nachlass keine 89.000 Euro entnommen zu haben ?
Es gibt zwei Unterschriften auf der Zugangsliste zum Bankschließfach,
eine Unterschrift auf dem Auszahlungsschein für die 40.000 Euro und Handschriften auf zwei Briefumschlägen !
- Warum organisieren die Stiefkinder mit mir zusammen eine Verabschiedungsfeier und sagen kurz vorher ihr Erscheinen ab ?
- Warum wird die Urne meiner verstorbenen Frau im Garten der Stieftochter aufbewahrt, obwohl es eine Straftat ist und der Wunsch der Mutter eine
Seebestattung war ?
- Warum beantragt die Stieftochter beim Sozialamt Sozialleistungen ? Hat sie in den vergangenen 3 Jahren 40.000 Euro ausgegeben ?
- Warum stellt sie einen Antrag auf Insolvenz ? Möchte sie nichts von dem unrechtmäßig behaltenen Erbteil zurückzahlen ?
- Wieviel Geld hat sie ihrem Ehemann gegeben, der schon viele Jahre viel Geld in BitCoins investiert ?
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Die Ruhestätte meiner Frau im Garten der Stieftocher !?!
| In 2020 lag der BitCoin bei ca. 6.000 US-Dollar. Zwischenzeitlich hatte er Spitzen von fast 60.000 und 65.000 USD, also das 10-fache.
Der Ehemann der Stieftochter spekuliert schon seit dem Tod seines holländischen Vaters (verstorbener Ehemann meiner Frau), von dem er viel Bargeld geerbt
hat, mit Beträgen im 5-stelligen Bereich mit BitCoins. Er hatte mir bereits 2019 eine kleine "Einweisung" in das Thema Kryptowährungen gegeben.
Wenn er die Zeitpunkte der BitCoin-Höhen verpaßt hat, heute liegt der Kurs immer noch über 25.000 USD, also beim 4-fachen.
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| Wieviel Geld wurde in BitCoins angelegt ?
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| Verbrechen lohnt sich in Deutschland.
Man stehle und unterschlage Gelder in beträchtlicher Höhe z.B. aus einem Nachlass, gebe es aus und / oder lasse einen Teil "verschwinden" z.B. in BitCoins.
Dann gibt man seine Selbständigkeit auf und beantragt Sozialhilfe, die man in den allermeisten Fällen bekommt, besonders wenn man ein minderjähriges Kind hat.
Auf Einigungs-Versuche seitens des Opfers reagiert man einfach nicht, man sitzt alles aus.
Schlägt das Opfer dann den Rechtsweg ein, läßt man es auf einen Prozess ankommen, dem Sozialhilfeempfänger steht ja Prozess-Kosten-Hilfe zu.
Um eine Rückzahlung oder Wiedergutmachung endgültig zu umgehen, unabhängig vom Prozess-Ausgang, verweigert man die Vermögensauskunft und meldet
Privat-Insolvenz an.
Nach 5 Jahren ist alles erledigt; der Täter hat das ergaunerte Geld und das Opfer zu dem Verlust auch noch die hohen Prozess- und Anwaltskosten.
So einfach ist das; in unserem Unrechtstaat werden Täter belohnt und Opfer, die sich wehren, existenziell ausgebeutet.
Von den 54 Monaten Dauer zwischen Betrug und Urteil, ... meine Meinung zu Deutschland ist unter Meine Meinung nachzulesen.
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| Mein Erbstreit XXL Teil 2
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Die zweite Klage
| Warum ein weiterer Prozess gegen den Stiefsohn ? Der war doch im ersten Prozess auch Beklagter ???
Je öfter ich das Schluss-Urteil vom ersten Prozess durchlese, um so weniger verstehe ich; Zitat:
Auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 1. und 2. als Gesamtschuldner zu 9% und die Beklagte zu 1. zu weiteren 91%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen die Beklagte zu 1. jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe 55.000,00 Euro und gegen den Beklagten zu 2. gegen Sicherheitsleistung
in Höhe von 3.000,00 Euro. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheiten fortgesetzt werden. ?????
Um eine Verjährung abzuwenden mußte laut meinem Anwalt gegen den Stiefsohn eine weitere Klage beim Landgericht eingereicht werden.
Der Widerspruch auf die Klage ist kein Witz, ob es jemand glaubt oder nicht (ich glaube es nicht),
- der Stiefsohn will von dem Urteil nichts gewußt haben,
- war nur zwei mal als Begleitung mit seiner Schwester beim Anwalt,
- es überrascht ihn, daß ein Anwalt aus Heinsberg ihn und seine Schwester vertreten hat,
- kann sich nicht entsinnen, eine Anwalts-Vollmacht unterzeichnet zu haben,
eine unterzeichnete Vollmacht vom 08.04.2020 liegt allerdings vor.
- Klage wird vorsorglich als verjährt gesehen, da am 05.12.2023 bei Gericht eingegangen, aber frühestens am 09.01.2024 zugestellt wurde;
der gelbe Umschlag ist leider nicht mehr da.
Außerdem wären, entgegen dem ersten Schluss-Urteil, keine 40.000,- EUR in seinem DIN-A5-Briefumschlag gewesen (die beiden braunen Briefumschläge waren größer als DIN-A4),
sondern nur 15.000,- EUR und ein paar Bilder aus seiner Kindheit.
Seine Schwester habe ebenfalls nur 15.000,- EUR in ihrem Briefumschlag gehabt.
Komisch, aber die Schwester hatte doch:
- 40.000,- EUR von dem Konto der Mutter in bar auf der Kreissparkasse abgehoben (und dafür unterzeichnet),
- MEINE 25.000,- EUR aus dem Bankschließfach entwendet und am gleichen Tag 5.000,- EUR wieder zurück gelegt,
- 20.000,- EUR aus dem Geldversteck der Mutter entnommen, welches im November von der Kreissparkasse abgehoben wurde,
- weiteres Geld aus dem Versteck entnommen, gezählt und auf einem weißen Briefumschlag vermerkt: 9.000,- und 16.01.
Dem wurde im ersten Prozess nicht widersprochen.
Egal wie ich das drehe und rechne, die gezählten 9.000,- EUR wurden mir in einem braunen DIN-A5-Briefumschlag überreicht; erledigt.
Die zwei mal 15.000,- EUR, die jeder der beiden angeblich im Briefumschlag hatte, ergeben 30.000,- EUR; es wurden aber alleine 40.000,- EUR von der Kreissparkasse abgeholt !
Wie kommt mein Stiefsohn aus dieser Nummer (Lüge) wieder raus ? Nächster Gerichtstermin ist am 18.07.2024.
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